Unsere Jugendsozialarbeit wendet
sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die im Prozess der beruflichen
und sozialen Integration mehr als durchschnittlicher Förderung-
und Vermittlungsbemühungen
in Ausbildung, Beruf und sozialer Integration bedürfen.
Dies
erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten (SGB II, III und VIII).
Insbesonders der §13 SGB VIII wendet sich an Jugendliche und junge Erwachsene mit „sozialen
Benachteiligungen“ oder „individuellen Beeinträchtigungen“.
Junge
Menschen mit sozialen Benachteiligungen sind solche mit defizitärer Sozialisation
in den Bereichen Familie, Schule und Ausbildung, Berufsleben und sonstige Umwelt.
Dazu zählen
insbesondere durch das soziale Umfeld, die ökonomische Situation,
familiäre Konstellationen und Situationen, defizitäre
Bildung, durch ethnische oder kulturelle Herkunft bedingte Benachteiligungen.
Soziale Benachteiligungen werden immer dann vorliegen, wenn die
altersgemäße
gesellschaftliche Integration nicht wenigstens durchschnittlich gelungen ist.
Individuelle Beeinträchtigungen sind alle psychischen, physischen
oder sonstigen persönlichen Beeinträchtigungen individueller
Art (z.B. Abhängigkeit, Überschuldung, Delinquenz, Behinderung
aber auch wirtschaftliche Benachteiligung). Dazu zählen insbesondere
Lernstörungen, Leistungsstörungen, Entwicklungsstörungen
in unterschiedlichen Ausprägungen. Sie sind regelmäßig
gegeben bei jungen Menschen in „erschwerter Lebenslage“,
deren Entwicklung auf Grund der genannten Probleme gefährdet
und deren Erziehung und (Aus-)bildung deshalb beeinträchtigt
ist.
Es geht also um Menschen, die ohne besondere
Hilfe keinen angemessenen Zugang zur Arbeitswelt finden und ihre
berufliche wie gesellschaftliche Eingliederung allein nicht schaffen
(können).
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